Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst neben dem eigentlichen „Verkehrsunfall“ viele weitere Rechtsgebiete.

Hiezu gehört neben Verkehrszivilrecht, wozu neben der Regulierung von Schäden aus Verkehrsunfällen, vornehmlich Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche, auch der Autokauf und die Autoreparatur gehört, auch das  Versicherungsrecht, wo es u.a. um Einrittspflichten oder Leistungsfreiheiten (z. B. wegen Obliegenheitsverletzungen) im Schadensfall von Pkw-Haftpflichtversicherungen geht.

Des Weiteren gehört zum Verkehrsrecht das Verkehrsstrafrecht, d.h. Strafsachen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, wie Körperverletzungen, Trunkenheit oder Gefährdung des Straßenverkehrs, sowie das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, d.h. Bußgeldbescheide z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandunterschreitung. Unmittelbar verbunden mit dem Verkehrsstrafrecht und dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht ist das Führerscheinrecht.

Wir übernehmen die Vertretung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, die Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüchen genauso wie die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Autoverkäufer.

Für Fragen rund um das Verkehrsrecht, egal ob als Verletzter, Halter, Fahrer, Käufer, Verkäufer oder Haftpflichtversicherer, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei Kriegesmann

Seitenübersicht . Impressum . Datenschutz