Arzthaftungsrecht

Im Bereich des Arzthaftungsrechts geht es insbesondere um die Frage ärztlicher Behandlungsfehler. Auf Grund der Vielzahl in Deutschland tätigen Medizinern (Hausärzte, Fachärzte und Krankenhausärzte sowie Zahnärzte, Hebammen und Heilpraktiker) und der damit verbundenen Vielzahl von Behandlungen und Behandlungsmethoden, kann es zu einer Vielzahl verschiedener Behandlungsprobleme kommen, die möglicherweise auf einen Fehlerer des behandelnden Arztes zurückzuführen sind. Solche Behandlungsfehler haben oftmals schmerzhafte und langwierige Folgen für die Patienten. Doch nicht immer bedeuten Komplikationen bei einer ärztlichen Behandlung, dass es sich auch tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt. Um diese Frage zu klären, müssen zunächst medizinische Informationen gesammelt und in der Regel, da oftmals nicht klar auf der Hand liegend, gutachterlich ausgewertet werden, um zur Haftungsfrage zu kommen. Hierbei können wir auf Grund unserer langjährigen Tätigkeit in diesem Bereich behilflich sein und Sie juristisch beraten, sei es bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Haftungsrechtliche Ansprüche gegen den behandelnden Mediziner können sich aus verschiedenen Bereichen ergeben. Neben dem klassischen (groben) Behandlungsfehler, der u.a. auf fehlerhafter Diagnose, Therapiemaßnahme, Überwachung oder Nachbehandlung beruhen kann, können sich denkbare Ansprüche zum Beispiel auch aus Fehlern in der Aufklärung, Dokumentation oder Organisation ergeben.

Für Fragen rund um die Arzthaftung, egal ob als Patient, Mediziner oder Haftpflichtversicherung, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei Kriegesmann

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