Forderungseinzug

Die Beitreibung einer Forderung gegen einen Schuldner läuft grundsätzlich in folgenden Schritten ab:
-    Rechnung
-    Mahnung
-    Titulierung, d.h. Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens/Verfahrens 
-    Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen

Sollten Sie offene, noch nicht titulierte Forderungen gegen einen Schuldner haben, so beraten und übernehmen wir für Sie außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung der Forderung. Vorteil des anwaltlichen Forderungseinzuges gegenüber verbreiteten sog. Inkassobüros ist, dass Rechtsanwaltskosten grundsätzlich vom Schuldner zu erstatten sind, was bei Kosten von Inkassofirmen nicht unproblematisch immer der Fall ist, gerade wenn letztendlich doch die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig wird. Kosten der Inkassofirmen verbleiben dann oftmals ganz oder teilweise bei Ihnen als Gläubiger.

Wir übernehmen für Sie Mahnung, Titulierung und Beitreibung der Forderung.

Wurde oder wird ein vollstreckbarer Titel (zum Beispiel Urteil, notarielle Urkunde, Vergleich oder ein Vollstreckungsbescheid) erwirkt, erfüllt der Schuldner den titulierten Anspruch trotzdem nicht von sich aus, muss man sich zur zwangsweisen Durchsetzung staatlicher Hilfe bedienen (Zwangsvollstreckung). Die Möglichkeiten, die das Vollstreckungsrecht bietet, sind vielfältig und an verschiedene Formalitäten geknüpft. Bei dem Regelfall der Vollstreckung wegen einer Geldforderung kann in das bewegliche Vermögen des Schuldners vollstreckt werden, d.h. Pfändung von Schuldnereigentum und Verwertung durch den Gerichtsvollzieher oder/und es kann in das unbewegliche Vermögen vollstreckt mit Hilfe des Vollstreckungsgericht, d.h. Pfändung- und Überweisung von Forderungen (z.B. Konto oder Lebensversicherung) oder Zwangsvollstreckung von Immobilien. Besitzt der Schuldner keine pfändbare Habe oder gibt er dies vor, so kann von ihm die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (= jetzt Vermögensauskunft) verlangt und gegebenenfalls auch zwangsweise durchgesetzt werden. Im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung muss der Schuldner sämtliche Vermögensverhältnisse offen legen.

Vermehrt kommt es heutzutage auch zur Anbahnung oder Eröffnung von Insolvenzverfahren. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im Rahmen von Insolvenzverfahren, d.h. wir vertreten Sie im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuches,  führen Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle durch und Klagen für Sie gegebenenfalls auf Feststellung einer Forderung zur Tabelle.

Bei allem beleuchten und berücksichtigen wir selbstverständlich auch die etwaigen Kosten, die auf Sie zukommen, damit Sie den Fall auch von der wirtschaftlichen Seite betrachten können.

Für Fragen rund um den Forderungseinzug, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei Kriegesmann

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