Unerlaubte Werbung

Jeder kennt das Problem. Unaufgeforderte Werbung blockiert das E-Mail-Postfach, das Faxgerät und die Telefonleitung und verhindern so den Empfang wichtiger Informationen oder sogar Geschäftsabschlüsse. Zudem sind diese Werbeformen zeitraubend. Alles in allem bedeutet der Empfang einen erheblichen Zeitaufwand und eine Störung, bei beruflicher Nutzung sogar eine Störung des Geschäftsbetriebes durch Bindung von kostbarer Arbeitszeit. Doch was tun bei unverlangter Werbung per E-Mail, Telefon und Telefax ?

In den meisten Fällen ist die Werbung unverlangt und damit unzulässig. Doch kaum jemand wehrt sich. Sie haben jedoch die Möglichkeit sich zu wehren. 

Grundsätzlich gilt, dass für Werbung per E-Mail, Fax oder Telefon eine "vorherige ausdrückliche Einwilligung" des Beworbenen erforderlich ist. Nur unter ganz bestimmten (engen) Voraussetzungen ist die Werbung per Telefon, Fax oder E-Mail gegenüber Verbrauchern oder auch Gewerbetreibenden ohne eine solche Einwilligung zulässig. Hierzu gibt es neben den gesetzlichen Regelungen aus den letzten Jahren zahlreiche Rechtsprechung, die es gilt zu kennen. Wir können Ihnen helfen sich gegen zeitraubende, störende und belästigende Werbung zu wehren.

Für Fragen rund um unerwünschte Werbanrufe, Werbefaxe oder Werbe-E-Mails setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei Kriegesmann

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