Pflegeheimunfälle

Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter. Das ist schön, bringt jedoch auch Probleme mit sich. Mit zunehmenden Alter steigt die Gefahr, dass sich die älteren Menschen nicht mehr selbst versorgen können. Angehörige können in der Regel die Pflege ihrer Familienmitglieder nicht selbst übernehmen. Dies hat in der Regel nichts damit zu tun, dass diese dies nicht wollen, sonder vielmehr mit einer Pflege einer Person ein erheblicher Zeit und Kostenaufwand verbunden ist. Zudem sind Angehörige bereits selbst oftmals körperlich nicht mehr in der Lage eine solche Pflege optimal durchzuführen oder sie können dies zeitlich, in der Regel aus beruflichen Gründen, nicht organisieren. Hinzu kommen die emotionalen Probleme, die eine Pflege eines Familienangehörigen mit sich bringen. Oftmals könne es Familienangehörige, gerade Kinder, nicht verkraften die ihnen einstmals selbst Schutz gewährenden Angehörigen in einer hilflosen Lage zu sehen. Die Konsequenz für eine optimale gesundheitliche Betreuung sind Pflegeheime.

Leider ist es so, dass in Pflegeheimen trotz größter Bemühungen der vor Ort tätigen Pflegekräfte, Unfälle der pflegebedürftigen Personen passieren können. Dies hat in aller Regel verschiedene Hintergründe. Egal ob Sie als Verletzter, Angehöriger der verletzten Person, Krankenkasse, Pflegeheim oder Haftpflichtversicherung Ansprüche durchsetzen oder abwehren möchten, gilt es diese Hintergründe möglichst umfassend aufzuklären. Nicht immer trifft die Pflegepersonen oder das Pflegeheim automatisch ein Verschulden.

Ein Verschulden des Pflegeheims kann u.U. gegeben sein, wenn erkennbar gegen den pflegerischen Standart verstoßen wurde. Oftmals ist dies jedoch nicht klar erkennbar und bedarf einer individuellen Anschauung des zu beurteilenden Falles, insbesondere der pflegebedürftigen Person, der genauen Unfallsituation sowie der personellen und technischen Ausstattung des Pflegeheims.

Die Beurteilung eines solchen Falles bedarf zudem Kenntnis, der umfangreichen Rechtsprechung der letzten Jahre zu Unfällen und Stürzen im Pflegeheim. Auf Grund der zunehmenden Veralterung und der damit einhergehenden Zunahme pflegebedürftiger Personen, nahm in den letzten Jahrzehnten die Rechtsprechung zu diesem Thema in zahlreichen Urteilen Stellung. Es haben sich dadurch einige Grundsätze in der Rechtsprechung herausgebildet, die es gilt zu beachten, allem voran die sogenannte Beweislastumkehr im Falle von Transferschäden.

Zu guter Letzt möchten wir gerade die Angehörigen von pflegebedürftigen Personen ansprechen. Vermehrt haben wir in unserer langjährigen Tätigkeit in diesem Bereich die Angst der Angehörigen vernommen, im Falle eines Rechtsstreits mit einem Pflegeheim würde dieses ihrem Angehörigen möglicherweise auf Grund des Rechtsstreits nicht mehr die optimale Pflege zukommen lassen. Dies ist ein Irrglaube. Zum einen stehen hinter den Pflegeheimen Haftpflichtversicherungen, so dass dem Pflegeheim oder der Pflegekraft in aller Regel kein finanzieller Schaden droht. Zum anderen sind die Pflegkräfte in aller Regel sehr engagierte und motivierte Personen, die ihre Arbeit ernst nehmen, aus möglichen Fehlern lernen und sich nicht durch einen Rechtsstreit in ihrer Motivation beirren lassen.

Letztendlich muss allen Beteiligten klar sein, welch große Verantwortung die Pflegeheime und insbesondere die dort tätigen Pflegekräfte haben. Dennoch muss, gerade auch unter dem Grundsatz „aus Fehlern lernt man“, gelten dass Unfälle in Pflegeheimen zur Zufriedenheit aller Beteiligten aufgeklärt werden müssen.

Für Fragen rund um Pflegeheimunfälle, egal ob als Verletzter, Angehöriger, Betreuer, Pflegeheim oder Haftpflichtversicherung, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei Kriegesmann

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